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Kredit und Bürgschaft

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Kautionsversicherung

Eine Kautionsversicherung besteht darin, dass ein Versicherer gegenüber dem Begünstigten bürgt, dass die vertraglichen Ansprüche erfüllt werden.

Mietkautionsversicherung

Der Versicherer bürgt für den Mieter, somit muss keine Mietkaution hinterlegt werden. Die Liquidität bleibt frei.

Warenkreditversicherung

Durch die Warenkreditversicherung wird das Unternehmen vor unbezhalten Rechnungen oder offenen Forderungen geschützt.

Bürgschaftsversicherung

Eine Bürgschaftsversicherung besteht darin, dass ein Versicherer gegenüber dem Begünstigten bürgt, dass die vertraglichen Ansprüche erfüllt werden.

Vertrauensschadenversicherung

Unternehmen schützen sich durch die Vertrauensschadenversicherung vor Vermögensschäden aus unerlaubten und betrügerischen Handlungen.

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